Standbeispiele

Do, 17 Sep 2009 21:37:43 CEST by admin, 124088 views

Sollten Sie kein eigenes Design haben, können Sie kostenlos aus den folgenden Designs wählen.

 

Projekt Veröffentlichen

Do, 17 Sep 2009 21:41:09 CEST by admin, 124084 views

Je eher Sie Ihr(e) Projekt(e) bei Messe & Event Börse veröffentlichen, desto höher wird Ihr Ersparnis.

 

Projekte

Do, 17 Sep 2009 21:43:52 CEST by admin, 124098 views

Messe & Event Börse hat einen großen Kundenstamm (rund 12.000), der Ihren jeglichen Projektwunsch realisieren kann.

 

Unsere Partner

Fr, 18 Sep 2009 14:34:07 CEST by admin, 122994 views

Unsere Partner zu besuchen, klicken Sie auf die unterstehende Ikonen:

Kunden Login

Messestandorte

Fr, 18 Sep 2009 14:36:48 CEST by admin, 122979 views

Die beliebtesten Messestandorte von MEB-Kunden in Deutschland:

 

 

Zahlungsbedingungen

Fr, 18 Sep 2009 01:52:33 CEST by admin, 916 views

§1. Nach Erhalt der Rechnung ist die auftragnehmende Gesellschaft verpflichtet, die Rechnung für die Messe & Event Börse zu quittieren, unabhängig von der tatsächlichen Abschliessung des Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und Kunden.

§2. Wert der Rechnung ist 10% des angenommenen Wertes der Lizitazion.

§3. Im Falle von verspäteten Quittierung - für die Periode der Verspätung - die Messe & Event Börse kann 12% Zinsen in Rechnung stellen!

§4. Bis zur Quittierung der Rechnung, stellen die Daten Eigentum der Messe & Event Börse dar, der Käufer - unter strafrechtlicher Verantwortung - darf diese nich veräussern, nicht belasten oder nicht vernichten bzw. nicht nutzen!

§5. Der Auftragnehmer wird den Gegenwert der Dienstleistung aufgrund der Rechnung der Messe & Event Börse quittieren. Nimmt zur Kenntnis, dass

  • nach Erfüllung der Dienstleistung und nach Übernahme der Rechnung, darf die Quittierung dieser von keine anderen Bedingungen mehr abhängen.

  • Alle Einwendungen des Käufers, im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen, müssen bis zum Ablauf des Zahlungstermins oder, wenn die Übernahme der Rechnung danach stattfand, dann in 3 Arbeitstagen ab Übernahme schriftlich eingereicht werden (bezieht sich die Einwendung auf die Rechnung, dann mit Rücksendung der Rechnung).

§6. Dürfen keine Reklamationen im Bezug auf die Rechnung eingereicht werden, die Quittierung dieser muss - wenn die Rechnung förmlich und inhaltlich den gesetzlichen Vorschriften und auch der Wert dem vorherigen Übereinkommen entspricht - quittiert werden. (Unstimmigkeiten der Formulierung können nachträglich, durch schriftliche Erklärung - betrachtet als Beilage der Rechnung - geändert werden, so darf der Auftragnehmer keine Einwendung unter diesem Titel einreichen.)

§7. Im Falle von grossen oder systematischen Verspätungen der Zahlung, die Messe & Event Börse darf die weitere Dienstleistungen untersagen oder eine vorangehende oder in Bar stattfindende Zahlung verlangen.