Sollten Sie kein eigenes Design haben, können Sie kostenlos aus den folgenden Designs wählen.
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Je eher Sie Ihr(e) Projekt(e) bei Messe & Event Börse veröffentlichen, desto höher wird Ihr Ersparnis.
Messe & Event Börse hat einen großen Kundenstamm (rund 12.000), der Ihren jeglichen Projektwunsch realisieren kann.
§1. Nach Erhalt der Rechnung ist die auftragnehmende Gesellschaft verpflichtet, die Rechnung für die Messe & Event Börse zu quittieren, unabhängig von der tatsächlichen Abschliessung des Vertrages zwischen dem Auftragnehmer und Kunden.
§2. Wert der Rechnung ist 10% des angenommenen Wertes der Lizitazion.
§3. Im Falle von verspäteten Quittierung - für die Periode der Verspätung - die Messe & Event Börse kann 12% Zinsen in Rechnung stellen!
§4. Bis zur Quittierung der Rechnung, stellen die Daten Eigentum der Messe & Event Börse dar, der Käufer - unter strafrechtlicher Verantwortung - darf diese nich veräussern, nicht belasten oder nicht vernichten bzw. nicht nutzen!
§5. Der Auftragnehmer wird den Gegenwert der Dienstleistung aufgrund der Rechnung der Messe & Event Börse quittieren. Nimmt zur Kenntnis, dass
nach Erfüllung der Dienstleistung und nach Übernahme der Rechnung, darf die Quittierung dieser von keine anderen Bedingungen mehr abhängen.
Alle Einwendungen des Käufers, im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen, müssen bis zum Ablauf des Zahlungstermins oder, wenn die Übernahme der Rechnung danach stattfand, dann in 3 Arbeitstagen ab Übernahme schriftlich eingereicht werden (bezieht sich die Einwendung auf die Rechnung, dann mit Rücksendung der Rechnung).
§6. Dürfen keine Reklamationen im Bezug auf die Rechnung eingereicht werden, die Quittierung dieser muss - wenn die Rechnung förmlich und inhaltlich den gesetzlichen Vorschriften und auch der Wert dem vorherigen Übereinkommen entspricht - quittiert werden. (Unstimmigkeiten der Formulierung können nachträglich, durch schriftliche Erklärung - betrachtet als Beilage der Rechnung - geändert werden, so darf der Auftragnehmer keine Einwendung unter diesem Titel einreichen.)
§7. Im Falle von grossen oder systematischen Verspätungen der Zahlung, die Messe & Event Börse darf die weitere Dienstleistungen untersagen oder eine vorangehende oder in Bar stattfindende Zahlung verlangen.